Für Creator
Steuern für Creator in Deutschland
Einnahmen aus dem Verkauf von Inhalten sind steuerpflichtig – egal auf welcher Plattform. Dieser Überblick ersetzt keine Steuerberatung, hilft dir aber bei den ersten Schritten.
Gewerbe anmelden
Wer regelmäßig Inhalte mit Gewinnabsicht verkauft, betreibt in der Regel ein Gewerbe. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt deiner Stadt, oft online. Danach meldet sich das Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Kleinunternehmerregelung
Seit 2025 gilt: Umsatz im Vorjahr bis 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich bis 100.000 € – dann musst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Einkommensteuer fällt trotzdem an, sobald dein Gewinn über dem Grundfreibetrag liegt.
Was du absetzen kannst
- Kamera, Licht, Handy (anteilig)
- Kostüme und Requisiten
- Plattform- und Zahlungsgebühren
- Anteilig Internet und Arbeitszimmer
Belege von UNLOCKY
In deinem Konto siehst du alle Verkäufe und Auszahlungen. Bewahre sie zusammen mit deinen Kontoauszügen auf.
Häufige Fragen
Muss ich ab dem ersten Euro Steuern zahlen?
Einkünfte sind ab dem ersten Euro zu erklären; Steuer fällt aber erst oberhalb des Grundfreibetrags an.
Erfährt das Finanzamt von den Einnahmen?
Plattformen melden unter dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7) Verkäuferdaten an die Behörden.
Brauche ich einen Steuerberater?
Nicht zwingend, bei steigenden Umsätzen ist er aber empfehlenswert.
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